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Am 08. 10. 2009 fand im Landtag von Sachsen-Anhalt die erste Beratung zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 (Drs. 5/2189) statt. Er enthält in Art. 1 ein „Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer“, in dessen § 1 als Steuersatz für in Sachsen-Anhalt belegene Grundstücke statt 3,5 % künftig 4,5 % vorgesehen ist. Im bundesweiten Vergleich setzt Sachsen-Anhalt damit künftig als einziges Flächenland neben den Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit 4,5 % den höchsten Grunderwerbsteuersatz fest. Davon verspricht sich das Land Sachsen-Anhalt Steuermehreinnahmen in Höhe von jährlich etwa 20 Millionen Euro.
Der Entwurf wurde an den Finanzausschuss überwiesen. Dieser hat am 14. 01. 2010 eine Empfehlung ausgegeben (Drs. 5/2370). Danach soll die Erhöhung nicht wie geplant ab dem 01. 01. 2010 gelten (ggf. rückwirkend). Stattdessen soll der neue Grunderwerbsteuersatz nun erst auf Erwerbsvorgänge Anwendung finden, die nach dem 01. 03. 2010 verwirklicht werden.
Es ist zu erwarten, dass der Landtag dieser Ausschussempfehlung folgen wird. Die zweite Beratung zum Haushaltsbegleitgesetz 2010/2011 findet am 21. 01. 2010 im Landtag statt.
Die Notarkammer Sachsen-Anhalt hatte sich beim Finanzausschuss für eine mehrmonatige Übergangsfrist eingesetzt. Hintergrund war die große Anzahl bereits beurkundeter Grundstückskaufverträge, die noch einer gerichtlichen Genehmigung gem. § 1821 Abs. 1 BGB bedürfen und gem. § 1829 Abs. 1 BGB erst durch deren Mitteilung an den anderen Vertragsteil wirksam werden. Die gerichtlichen Genehmigungsverfahren sind durch das seit 01. 09. 2009 geltende FamFG aufwendiger geworden und verzögern sich umstellungs- bedingt. Die längere Übergangsfrist ermöglicht es nun, einen größeren Teil der betroffenen Verträge noch wirksam werden zu lassen, bevor die Grunderwerbsteuererhöhung in Kraft tritt.
Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 und (seit dem heutigen Tag) auch die Empfehlung des Finanzausschusses können im Internet unter www.landtag.sachsen-anhalt.de abrufbar (Pfad: Landtagsdokumente > Fünfte Wahlperiode).
Steffen Kiupel
Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt
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