Berufsrecht

Berufsrecht

Notarinnen und Notare unterliegen aufgrund ihrer Amtsträgereigenschaft einem strengen Berufsrecht. Vieles, was einem Freiberufler gestattet ist, ist den Notarinnen und Notaren verboten oder nur in sehr engen Grenzen erlaubt, wie zum Beispiel Werbung.

Rechte und Pflichten der Notarinnen und Notare finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Vorrangig zu erwähnen sind die Bundesnotarordnung (BNotO), das Beurkundungsgesetz (BeurkG), die Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV) und das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für die Notarinnen und Notare in Sachsen-Anhalt gelten zudem die Ausführung der Bundesnotarordnung und der Dienstordnung für Notarinnen und Notare, die Dienstordnung (DONot), die Landesnotarverordnung (LNotV) und die Richtlinien für die Berufsausübung der Notarkammer Sachsen-Anhalt.

 

Richtlinien für die Berufsausübung

Alle Notarinnen und Notare sind Mitglieder der Notarkammer Sachsen-Anhalt. In ihrer Kammerversammlung haben sie sich Richtlinien für die Berufsausübung gegeben. Die Richtlinien dienen der Wahrung des Ansehens des Berufsstandes und dem Schutz des Vertrauens, das den Notarinnen und Notaren entgegengebracht wird.

Die Richtlinien für die Berufsausübung finden Sie hier (PDF).