Das öffentliche Amt
Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes, die die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreuen. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggebendem ist Garant dafür, dass das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers gleichermaßen gesichert wird. Zugleich ist mit der Amtsträgerschaft die Pflicht zur Urkundsgewährung verbunden, d.h. dass die Notarinnen und Notare Beurkundungsaufträge nicht ohne Weiteres ablehnen dürfen. Ebenso wenig gibt es Spezialisierungen: Sie können mit Ihrem Anliegen zu jeder Notarin bzw. jedem Notar.
Den Notarinnen und Notaren obliegt insbesondere auch der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter.
Notarinnen und Notare unterliegen einem strengen Berufsrecht. Auch hinsichtlich der Notarkosten stellt das Gesetz alle Bürgerinnen und Bürger gleich - die Kosten sind streng gesetzlich geregelt und in ganz Deutschland gleich, Kostenvereinbarungen sind nicht zulässig.