Notarkosten
Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben. Das Notar- und Gerichtskostengesetz (GNotKG) stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.
Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger.
Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass der Notar viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.
Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger: Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine.
Berechnung
Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars.
Für jedes Geschäft sieht das bundesweit einheitliche Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.
Die Höhe einer einzelnen Gebühr kann mit Hilfe eines von der Bundesnotarkammer erstellten Gebührenrechners ermittelt werden. Für die Richtigkeit der Berechnung übernehmen wir keine Gewähr.
Überprüfung
Ihr Notar erläutert Ihnen gern die Kostenberechnung. Unklarheiten lassen sich im Gespräch meistens schnell klären.
In jedem Einzelfall ist der Notar bei der Berechnung der Notarkosten strikt und ausschließlich an die Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) gebunden. Auf den Seiten der Bundesnotarkammer finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können. Die dort aufgeführten Berechnungsbeispiele erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zusammengestellte Fallkonstellationen. Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungsbeispielen können also gegenüber uns, dem einzelnen Notar oder der Bundesnotarkammer keine Ansprüche hergeleitet werden.
Sollten im Rahmen einer notariellen Kostenberechnung Unklarheiten oder Differenzen auftreten, die nicht in einem gemeinsamen Gespräch geklärt werden können, so steht dem Kostenschuldner ein gerichtliches Verfahren zur Überprüfung der Kostenberechnung offen. Zur Überprüfung der Kostenberechnung eines Notars kann jeder Kostenschuldner die Entscheidung des Landgerichts beantragen (§ 127 GNotKG). Der Antrag kann danach gem. § 25 Abs. 1 FamFG gegenüber dem zuständigen Gericht schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle gestellt werden. Er ist zu begründen, § 23 Abs. 1 FamFG.
Studien
Im Herbst 2007 hat Professor Peter L. Murray von der Harvard University eine umfassende Studie zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten vorgelegt.
Der Rat der Notariate der Europäischen Union (C.N.U.E.) hatte diese unabhängige Studie in Auftrag gegeben.
Professor Murray kommt in dem 400 Seiten starken Bericht zu dem Ergebnis, dass nichts darauf hinweise, dass eine Deregulierung rechtlicher Tätigkeiten im Liegenschaftsverkehr in der EU zu einer Kostensenkung für den Verbraucher oder zu einer Effizienzsteigerung führen würde. Vielmehr sind der Studie zufolge in Rechtssystemen mit dem höchsten Regulierungsgrad wie Estland und Deutschland die durchschnittlichen Kosten bei den für den Markt relevanten typischen Grundstückstransaktionen („mass transactions“) niedrig, die Registersysteme funktionieren effizient, und die Verbraucher scheinen zufrieden zu sein. In allen untersuchten Ländern machen die Gebühren und Kosten für die beteiligten Berufsangehörigen nur einen geringen Anteil am Gesamtwert einer Liegenschaftstransaktion aus, in der Regel weniger als 1 %, und fallen typischerweise neben den Maklergebühren und nicht selten auch neben den Steuern kaum ins Gewicht.
Demgegenüber sieht Professor Murray in einer verstärkten Deregulierung erhebliche Nachteile für den Verbraucher. Die Märkte seien hier oft weit vom „perfekten Markt“ entfernt. Banken, Juristen und Makler scheinen seinen Erkenntnissen zufolge in deregulierten Märkten aufgrund ihrer strategischen Position oft mehr Einfluss nehmen zu können als in regulierten Märkten.
Zudem zeigt die Studie von Professor Murray, dass viele berufs- wie materiellrechtliche Regelungen im Liegenschaftsverkehr in erster Linie darauf abzielen, den Immobilienkauf abzusichern und ihm Rechtsbeständigkeit zu verleihen, so wie dies von den Verbrauchern erwartet wird. In diesem Zusammenhang weist Professor Murray insbesondere auf die Bedeutung eines vollständig und korrekt geführten Grundbuchsystems für den Immobilienkauf hin. Ein solches setze die hoheitlich gewährleistete Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zum Grundbuch eingereichten Anträge und Bewilligungen voraus. Dadurch werde Transaktionssicherheit beim Grundstückskauf möglich. Professor Murray hebt auch hervor, dass in Ländern wie Großbritannien oder den USA die Verlässlichkeit der Grundbuchdaten nicht gewährleistet sei, so dass die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten erhöht werde und Mehrkosten durch die sog. „Title Insurance“ entstünden.
Die Europäische Kommission hat Ende Januar 2008 auch eine Studie über die Kostenstruktur im Bereich der Liegenschaftstransaktionen vorgestellt. Mit der Durchführung der Studie wurde das Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP) an der Universität Bremen unter Leitung von Professor Christoph Schmid beauftragt. Die Studie sollte ursprünglich zeigen, dass höhere Regulierung zu höheren Preisen für den Verbraucher führt. Nach den vorgelegten Ergebnissen ist jedoch das Gegenteil der Fall.
Speziell Deutschland werden in dem für das Marktverhalten relevanten Bereich der Massengeschäfte unter Berücksichtigung des Pro-Kopf-Einkommens zusammen mit Schweden absolut gesehen die niedrigsten Kosten bescheinigt.
Das deutsche Notarsystem ist damit für den Verbraucher im Durchschnitt kostengünstiger als deregulierte Transaktionssysteme in England und den Niederlanden.
Hieran hat sich auch nach dem Inkrafttreten des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) nichts geändert. Das GNotKG hat zum 1. August 2013 die den Untersuchungen noch zugrunde gelegte Kostenordnung abgelöst.